Seele und Rückgrat des Rothengaus im Kampfe ist seine Ritterschaft. Diese Männer haben ihr Leben der Vorbereitung für den Streit gewidmet und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung miteinander, eine hervorragende Ausrüstung und die Gewissheit mit dem Segen eines Kriegsgottes in die Schlacht zu ziehen.
Auf kleineren Fahrten wird ein jeder Ritter meist von seinem Knappen und einigen Waffenknechten begleitet, die auch aus fremden Ländern stammen und für ihre Dienste besoldet werden können. Bei den großen Heerzügen führt jeder Ritter seinen eigenen Heerbann und bietet die Bewohner seines Landes auf. Für Heerzüge, welche der Verteidigung dienen kann er alle, die in der Ständeordnung unter ihm stehen, verpflichten und in seine Dienste nehmen. Dies geschieht zu deren eigenem Wohl und Nutzen und bedeutet hohe Verantwortung für die Freiherren.
Theoretisch besteht bei Feldzügen in fremden Ländern das Recht Leibeigene zum Heerbann zu rufen, doch verzichten die meisten Adeligen auf dieses Recht und werben statt dessen kleinere Gruppen von Söldnern an, die besser ausgebildet und ausgerüstet sind. Jene werden auf den Feldzügen geduldet, solange sie ihre Kampfweise den Adeligen Herren und deren ritterlichen Tugenden anpassen und solange sie nur an der Seite und nicht anstelle des Ritters kämpfen. Da insofern für Söldner nur ein kleiner Markt vorhanden ist, befinden sich nicht viele von Ihnen im Lande, so dass sie noch nie zu einer marodierenden Plage werden konnten, wenn sich auch gelegentlich einige zu kleineren Räuberbanden zusammenfinden.
Neben dem großen Heer des Rothengaus steht die Garde des Arinus. Dieses Aufgebot umfasst ca. 150 Ritter, die ständig unter Waffen stehen. Sie sind in ihrem Eid zur Gefolgschaft gleichermaßen dem Markgrafen und dem Hohepriester des Arinus verbunden und können nur von beiden gemeinsam in die Schlacht geführt werden. Die Gardisten stellen meist die erste Verteidigungslinie des Rothengaus dar und aus ihren Reihen stammen die Abgesandten und Unterhändler an fremden Höfen. Nur nach einer strengen Auswahl unter zahlreichen Bewerbern, die meist zweite oder dritte Söhne alter Familien sind, kann ein Bewerber in die Garde aufgenommen werden, die sich selbst in Ritualen und Gebräuchen strenger Disziplin unterwirft. Die Männer und ihre Ausrüstung werden durch eine Abgabe aller Freiherren finanziert. Bis zum heutigen Tage war es noch keiner Frau vergönnt in den Kreis der Garde aufgenommen zu werden.
Der dritte und letzte Teil des Aufgebots des Rothengaus bildet das Heer der Adeligen aus fremden Ländern und Provinzen des Kaiserreiches. Sehr bunt gemischt in Ausrüstung, Stärke und Fähigkeit ziehen jedes Jahr Hunderte, manchmal Tausende Kämpfer mit den Streitern der Markgrafschaft in den Krieg, um Erfahrungen zu sammeln und die eigene Tapferkeit unter Beweis zu stellen. In vielen Familien des Reiches ist es im Laufe der Jahrzehnte eine obligatorische Bedingung zum Antreten des Erbes geworden, einmal einen Heerzug im Rothengau mitgemacht zu haben. Die Streiter dieses Heerbanns werden natürlich von den Einheimischen mit großer Vorsicht genossen und auch misstrauisch beobachtet. Ihr Kampfesmut ist wankelmütig und nicht geeignet sein Leben darauf zu bauen. Außerdem haben nur wenige von Ihnen Verständnis für die ritterlichen Tugenden. Dies hat allerdings in Zügen gegen die Orken nur untergeordnete Bedeutung.
Im Allgemeinen ist abschließend zu sagen, dass die Ritter im Kampfe gegen die Orks und durch den gescheiterten Feldzug gegen Fung Chao viel über den Krieg gelernt haben, das nicht mit dem klassischen Ehrenkodex vereinbar scheint. Jener gilt zwar weiterhin für die Fehden im Lande selbst und für den Streit mit Adeligen in anderen Ländern, kann aber in bestimmten Fällen außer Kraft gesetzt werden. Im Streite mit Orken, Söldnerbanden oder bewaffnetem Pöbel gilt es auch für Ritter als legitim einen taktischen Rückzug durchzuführen, Reserven zu bilden und einzusetzen, Hinterhalte zu legen und kein Pardon zu gewähren.